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Veräußerung der streitbefangenen Sache durch den Kläger - Beklagter stimmt Übernahme durch Erwerber nicht zu

einfach
schwer80 % lösen richtig
8. Mai 2026
14 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Als K erfährt, dass sich sein verloren geglaubtes Fahrrad im Besitz des B befindet, verlangt er klageweise dessen Herausgabe (§ 985 BGB). Noch bevor es zu einem Urteil kommt, übereignet er das Fahrrad an X. Dieser möchte den Prozess übernehmen, womit K, nicht aber B einverstanden ist.

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