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Akt der Europäischen Union
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Die B-AG produziert Räucherstäbchen, welche in hohem Maße krebserregende Inhaltsstoffe enthalten. Die neu erlassene EU Verordnung 298/2025 untersagt Produktion und Vertrieb von Räucherstäbchen unter Verweis auf die von diesen ausgehenden Gesundheitsgefahren. Auf Grundlage der Verordnung wird der B-AG durch die zuständige Behörde die Produktion untersagt. Der hiergegen beschrittene Rechtsweg bleibt letztinstanzlich erfolglos. Die B-AG sieht sich in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde.
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Behauptung der Grundrechtsverletzung („Möglichkeitstheorie“)
Die B-AG produziert Räucherstäbchen, welche in hohem Maße kanzerogene Inhaltsstoffe enthalten. Unter Verweis auf die Gesundheitsgefahren verbietet der Bundestag deren Produktion und Vertrieb per Gesetz. Die B-AG sieht sich hierdurch in ihrer Berufsfreiheit verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde.

Anforderungen an Möglichkeitstheorie
R ist „Freizeitreiter“. Eine neue landesgesetzliche Regelung sieht vor, dass Reiten im Wald nur noch auf wenigen gekennzeichneten Reitwegen zulässig sein soll. R erhebt gestützt auf eine Verletzung seiner Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) Verfassungsbeschwerde.