4,8(4.357 mal geöffnet in Jurafuchs)
Richtiger Zeitpunkt / Vollstreckung zu Unzeit (§ 758a Abs. 4 ZPO)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Vollstreckungsgläubigerin G beantragt die Vollstreckung eines Herausgabetitels gegen Vollstreckungsschuldner S. Der zuständige Gerichtsvollzieher X ist Frühaufsteher. Er begibt sich an einem Montag um vier Uhr früh zu S und holt dort die herauszugebende Sache ab.
Einordnung
Richtiger Zeitpunkt / Vollstreckung zu Unzeit (§ 758a Abs. 4 ZPO)
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!