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Wohnungsdurchsuchung (§§ 758ff. ZPO)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Gerichtsvollzieher Z durchsucht mit Einwilligung des S dessen Wohnung, um im Auftrag des G zu vollstrecken. Als WG-Mitbewohner D hinzukommt, verlangt S, dass Z die Wohnung verlässt. Auf dem Weg zur Tür öffnet Z noch eine Schublade und pfändet eine darin befindliche Uhr.
Einordnung
Wohnungsdurchsuchung (§§ 758ff. ZPO)
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