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Veräußerung fremder Sachen (vgl. § 903)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A leiht sich Fs Auto. Der superreiche S kommt vorbei und will das Auto kaufen. A sagt, es sei Fs Auto und verkauft es S für den doppelten Marktpreis. A weiß, dass F sein Auto nie hergeben würde. Später ist F zunächst sauer. Als er hört, wie viel S gezahlt hat, will er das Geld von A.
Einordnung
Veräußerung fremder Sachen (vgl. § 903)
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Einführungsfall: Was sind Aufwendungen?
F findet eine verletzte Katze. Weil er nicht weiß, wem sie gehört, bringt er selbst die Katze zum Tierarzt und zahlt die Behandlungskosten. Später stellt sich heraus, dass die Katze der K gehört, die dem F sehr dankbar für die Rettung ihrer Katze ist.

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