Jurafuchs

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Veräußerung fremder Sachen (vgl. § 903)

einfach
schwer93 % lösen richtig
7. Mai 2026
45 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

A leiht sich Fs Auto. Der superreiche S kommt vorbei und will das Auto kaufen. A sagt, es sei Fs Auto und verkauft es S für den doppelten Marktpreis. A weiß, dass F sein Auto nie hergeben würde. Später ist F zunächst sauer. Als er hört, wie viel S gezahlt hat, will er das Geld von A.

Einordnung

Veräußerung fremder Sachen (vgl. § 903)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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