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Nicht so berechtigter Besitzer §§ 989, 990 BGB - Zweipersonenverhältnis
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

M mietet von V ein Tretboot. Bald schon merkt er, dass er nicht das schnellste Boot auf dem See hat. Vor Wut fährt er deshalb vorsätzlich mit dem Boot gegen eine Wand. Das Boot geht unter. V verlangt von M Schadensersatz.
Einordnung
Nicht so berechtigter Besitzer §§ 989, 990 BGB - Zweipersonenverhältnis
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 3 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. V hat gegen M vertragliche Ansprüche auf Schadensersatz.
2. V könnte zudem ein Schadensersatzanspruch aus §§ 989, 990 Abs. 1 BGB zustehen.
3. Lag zum Zeitpunkt der Schädigung nach h.M. eine Vindikationslage vor.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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