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Einbau-Fall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Baustoffhändlerin H liefert Bauunternehmer U Baumaterial unter Eigentumsvorbehalt. Noch vor Zahlung baut U dieses in das Grundstück des G ein. Mit G hat U einen Werkvertrag. U fällt in Insolvenz. Händler H verlangt nun das Geld von G.
Einordnung
Einbau-Fall
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Gesamthandseigentümer (+) gemeinsam an alle
A und B sind laut wirksamen Testaments jeweils zu 50% Erben des E. Die Erbengemeinschaft wurde noch nicht auseinandergesetzt. Teil des Nachlasses ist ein roter Sportwagen. Mutter M des E fährt den Sportwagen in ihre Garage, um ihn zu behalten.
Miteigentümer (+), fordert Sache unabhängig von den anderen heraus
E und M sind Miteigentümer eines Fernsehers, der in der gemeinsamen Wohnung steht. Bruder B nimmt den Fernseher ohne Kenntnis von E und M mit, weil sein Gerät kaputt ist und er ein Fußballspiel sehen möchte. M fordert den Fernseher zurück.