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Ausschluss der Anfechtung für Verkäufer
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V verkauft K unwissentlich einen Gebrauchtwagen mit defekter Bremsanlage. Um einer teuren Reparatur und eventuellen Schadensersatzansprüchen aus dem Weg zu gehen, erklärt V die Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums und verlangt das Auto zurück.
Einordnung
Ausschluss der Anfechtung für Verkäufer
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Vorrang der Sachmängelansprüche auch vor Gefahrübergang
K kauft von V ein „Baugrundstück“. Noch vor Auflassung (§ 925 BGB) und Übergabe stellt sich heraus, dass das Grundstück nach öffentlichem Baurecht nicht bebaubar ist.

Eigenschaften sind wertbildende Faktoren, die einer Sache oder Person auf Dauer anhaften. Zu den verkehrswesentlichen Eigenschaften einer Person gehören