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Anspruch gegen den bösgläubigen Besitzer gem. § 1007 Abs. 1 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Arbeitgeber A überlässt seinem Arbeitnehmer N einen Dienstwagen zu rein dienstlichen Zwecken. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt N den Wagen nicht an A heraus. A fordert den Wagen zurück.
Einordnung
Anspruch gegen den bösgläubigen Besitzer gem. § 1007 Abs. 1 BGB
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