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Unterlassen als Missbrauch rechtsgeschäftlich eingeräumter Verfügungsbefugnis
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Rechtsanwalt R wurde von Mandantin M damit beauftragt, in einer Verkehrsunfallsache Schadensersatzansprüche der M in Höhe von €11.000 geltend zu machen und zur Not einzuklagen. Obwohl M ihn ermahnt, klagt R nicht, sodass, wie er weiß, die Forderung verjährt.
Einordnung
Unterlassen als Missbrauch rechtsgeschäftlich eingeräumter Verfügungsbefugnis
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