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Nötigung: „Gewalt“ durch Reservieren eines Parkplatzes?

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer82 % lösen richtig
7. Mai 2026
12 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Der Fußgänger T „reserviert" für seinen Kumpel eine rar gesäte Parklücke in der Kölner Innenstadt. Die ankommende O möchte gerne mit ihrem Fahrzeug einparken, der in der Parklücke stehende T blockiert jedoch die Einfahrt. O fährt enttäuscht weiter.

Einordnung

Nötigung: „Gewalt“ durch Reservieren eines Parkplatzes?

Wie funktioniert Jurafuchs?

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