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Grundfall: Leistung sicherungshalber
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A renoviert Bs Haus und verlangt nach Abnahme die vereinbarten €5000. B ist gerade nicht flüssig. B bittet A um einen Zahlungsaufschub. Als Sicherheit gibt sie A ihren goldenen Siegelring.
Einordnung
Grundfall: Leistung sicherungshalber
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