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Angebot und Annahme – versteckter Dissens, § 155 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A beauftragt H mit der Verlegung von „Naturstein“. A versteht unter „Naturstein“ natürlich gewachsenes Material. H versteht darunter mit Kunstharz verklebte Marmorbruchstücke. Eine objektive Bedeutung des Begriffs „Naturstein“ gibt es nicht.
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Geheimer Vorbehalt (§ 116 BGB), Mentalreservation
Auktionshaus A versteigert einen Banksy des Eigentümers E. B weiß, dass sein Feind F es unbedingt ersteigern will. B selbst hat kein Interesse, gibt aber ein Gebot ab (€1,5 Mio.), um den Preis hochzutreiben. F bietet nicht mit. B erhält unerwartet den Zuschlag.
Versteckter Dissens (Gründung der OHG ohne Regelung über das Ende der Gesellschaft)
O und H wollen eine Handelsgesellschaft gründen. Dafür unterzeichnen beide einen Gesellschaftsvertrag. Dabei vergessen sie, eine spezielle Regelung über das Ende der Gesellschaft zu treffen, die sie mal besprochen haben und einbringen wollten.