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Versuch von Mittätern - Zurechnung II
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A und B planen einen Bankraub. A stellt die Materialien zur Verfügung und plant das Vorgehen. B soll die Tat ausführen. Beide stehen in Funkkontakt. B will gerade die Bank stürmen, und die Bankmitarbeiter für die Herausgabe des Geldes bedrohen, als sie gegen die wegen eines Feiertags verschlossene Tür läuft.
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Versuchsbeginn bei vermeintlicher Mittäterschaft
A und B planen, O zu töten. Dabei soll B den O nach draußen locken. A soll ihn erstechen. B ist in Wahrheit jedoch ein Spitzel. Zwar lockt er den O am Tattag an die Tür. Bevor A zum Messerangriff auf O ansetzen kann, wird er jedoch, wie zuvor geplant, von der Polizei festgenommen.
Mittäterschaft - „Verfolgerfall“
A und B begehen gemeinsam einen bewaffneten Raub. Auf der Flucht glaubt A, dass sie verfolgt werden. Wie zuvor abgesprochen, schießt er mit Tötungsabsicht auf den „Verfolger”. Tatsächlich handelt es sich aber um B. A trifft B in den Arm. B überlebt.