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Aufrechnung nach Abtretung - Hauptforderung vor Gegenforderung fällig, Kenntnis vor Fälligkeit

einfach
schwer65 % lösen richtig
9. Mai 2026
16 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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V verkauft K am 15.1. eine Matratze für €100. V tritt ihre Kaufpreisforderung am 1.2. an D ab. K verkauft V am 15.2. Computerspiele für €100. Der Kaufpreis soll erst am 1.3. fällig sein. Am 20.2. teilt V der K mit, dass sie ihre Forderung an D abgetreten hat. K möchte am 15.3. aufrechnen.

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