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Aufrechnung nach Abtretung - Hauptforderung vor Gegenforderung fällig, Kenntnis vor Fälligkeit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Mehrfache Abtretung
K schuldet V €500 für einen Sessel. V tritt die Forderung an G ab. Eine Woche später tritt sie die Forderung ein zweites Mal an Z ab. Z verlangt von K das Geld. Daraufhin zahlt K an Z. Als G ebenfalls das Geld verlangt, weigert sich K erneut zu zahlen.

Leistungsverweigerungsrecht - fehlende Abtretungsurkunde
K schuldet V €2000 für einen höhenverstellbaren Schreibtisch. V tritt die Forderung an G ab. G informiert K mündlich darüber. Zudem fordert sie ihn auf, das Geld zu bezahlen. K ist sich unsicher, ob G die Wahrheit sagt und verweigert die Zahlung.