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Rügelose Einlassung (§ 267 ZPO)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B verhandelt sodann ohne weitere Erklärung mit K über die Rücktrittsvoraussetzungen.
Einordnung
Rügelose Einlassung (§ 267 ZPO)
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Sachdienlichkeit (§ 263 Alt. 2 ZPO)
K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B widerspricht der Klageänderung.

Einstiegsfall Klagerücknahme
K klagt zunächst €4.000 ein. K reduziert die Klageforderung sodann vor Beginn der mündlichen Verhandlung ohne Angabe von Gründen auf €2.000. B widerspricht.