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Tatsächliches Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB – 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Prokuristin P ist bereits entlassen. Ehe ihre Entlassung bekannt wird, gelingt es ihr, mit dem nach wie vor in ihrem Besitz befindlichen Tresorschlüssel den Inhalt der Firmenkasse in ihren Besitz zu bringen.
Einordnung
Tatsächliches Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB – 1
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Vermögensbetreuungspflicht von Beamten
Regierungsrat R, der im Innenministerium des Bundeslandes L für den Polizeihaushalt zuständig ist, überredet den Beamten B, der für den Verkauf der Polizeidienstfahrzeuge zuständig ist, einen ausgemusterten LKW entgegen der haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Hälfte des erzielbaren Marktpreises an K zu verkaufen.

Tatsächliches Treueverhältnis, § 266 Abs. 1 Var. 2 StGB – 4
H ist Verkaufskommissionär (§ 383 HGB). Er soll als Hehler ein wertvolles gestohlenes Gemälde für den Vortäter V möglichst hochpreisig verkaufen. H schenkt es seiner Geliebten.