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Erpressung nach § 253 StGB – Drohung durch Unterlassen

einfach
schwer68 % lösen richtig
7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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T erwischt ihren Ehemann beim Geschlechtsakt mit einer anderen Frau O. T äußert gegenüber O wütend, dass sie sich von ihrem Mann scheiden lasse und in dem Prozess auch das Fremdgehen erwähnen werde. O bietet T €1.000, damit diese ihren Namen nicht erwähnt, um ihre berufliche Stellung als Geschäftsführerin nicht zu gefährden. T nimmt an.

Einordnung

Erpressung nach § 253 StGB – Drohung durch Unterlassen

Wie funktioniert Jurafuchs?

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