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Mittäterschaft durch Mitwirkung im Vorbereitungsstadium
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M1 stiehlt die Kuh des O. M2 ist zwar am Tatort nicht anwesend, von ihm stammt aber der penibel durchdachte Plan. Auch stellt er dem M1 ein Transportfahrzeug zur Verfügung und veräußert später die Kuh. Der Beuteerlös wird gleichmäßig geteilt.
Einordnung
Mittäterschaft durch Mitwirkung im Vorbereitungsstadium
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Versuchsbeginn bei Mittäterschaft
M1 will die Kuh des O stehlen, welche ihn aber per Huftritt in die Flucht schlägt. M2 ist am Tatort nicht anwesend. Doch von ihm stammte der penibel durchdachte Plan und das Transportfahrzeug. Auch hätte er die Kuh später veräußert und die Hälfte des Beuteerlöses bekommen.

Sukzessive Mittäterschaft zwischen Vollendung und Beendigung
M1 klaut die Geldbörse der O und wird von einem Polizisten verfolgt, der den Diebstahl beobachtet hat. Der zufällig vorbeifahrende M2 erfasst die Situation sofort. Mit seinem Pkw ermöglicht er M1 die Flucht und kassiert dafür die Hälfte der Beute.