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Abgrenzung „mittelbare Stellvertretung“ (Strohmann)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der wohlhabende Kunstliebhaber K möchte ein Werk des Künstlers B ersteigern lassen. Da er den Neid seiner Kunstfreunde fürchtet, möchte er den Erwerb geheim halten und beauftragt seinen Lakaien L mit der Ersteigerung. Die „Auslagen“ würde K dem L im Nachhinein erstatten.
Einordnung
Abgrenzung „mittelbare Stellvertretung“ (Strohmann)
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Insichgeschäft (§ 181 BGB)
P ist als Prokurist bei U eingestellt. Nach einem besonders tüchtigen Arbeitstag ist P der Meinung, dass er eine Belohnung verdient habe. Er vereinbart daher im Namen des U mit sich selbst die Übereignung eines Firmenwagens an sich selbst.
Mittelbare Stellvertretung (Kommissionär)
K vertreibt als Kommissionär Werkzeuge des Herstellers H. Dabei schließt er mit dem Bauunternehmen B einen Vertrag über den Kauf von 12 Bohrmaschinen „im Namen des K auf Rechnung des H“.