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Beschlagnahmeverbot § 148 StPO
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Bei der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten B wird ein Brief seiner Verteidigerin V gefunden. Dieses Schreiben hat V an B zum Zwecke dessen Verteidigung gesandt. Das Schreiben wird beschlagnahmt.
Einordnung
Beschlagnahmeverbot § 148 StPO
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Postbeschlagnahme
Beschuldigte B ist eines Raubes verdächtig. Die zuständige Ermittlungsrichterin ordnet an, dass die Deutsche Post das in der Postfiliale liegende, an B adressierte Paket auszusondern und an die Ermittlungsbeamten auszuliefern hat.

Beschlagnahme von Tagebüchern
Das beim Beschuldigten B gefundene Tagebuch wird ordnungsgemäß beschlagnahmt. Im Tagebuch hat B notiert, wie er O grausam getötet hat. Nun soll der Tagebucheintrag durch Verlesung als Beweismittel in die Hauptverhandlung eingeführt werden.