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Regress Schuldbeitritt - Grundfall Gesamtschuldnerausgleich
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
S nimmt bei G ein Darlehen auf. Um die Darlehensforderung abzusichern, tritt S‘ Freund F bei, wobei sie vereinbaren, dass S vorrangig zahlen soll. Bei Fälligkeit kann S nicht zahlen und F springt ein.
Einordnung
Regress Schuldbeitritt - Grundfall Gesamtschuldnerausgleich
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Schuldbeitritt und Bürgschaft
S nimmt bei G ein Darlehen auf. Um dieses abzusichern, bürgt S‘ Bekannte B für sie. Da Bs Zahlungsfähigkeit fragwürdig ist, tritt S‘ Tante T der Schuld des S bei. T und S vereinbaren, dass S vorrangig zahlen soll. Als das Darlehen fällig wird, können weder S noch T zahlen, worauf B einspringt.
Rechtsfolgen für Forderung bei Zahlung des nicht-identischen Sicherungsgebers
M hat eine Midlifecrisis. Um sein Ego zu befriedigen, kauft er sich einen Sportwagen bei G. Um die Forderung abzusichern, bewilligt Ms Frau F der G auf ihrem Grundstück eine Grundschuld. Als Forderung und Grundschuld fällig werden, zahlt F an G den Grundschuldbetrag.