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Gewalt durch Unterlassen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T ist im Rahmen ihres freiwilligen sozialen Jahres allein für die Versorgung des größtenteils bewegungsunfähigen O zuständig. Sie findet die Bezahlung dafür zu gering. T unterlässt es deshalb, O zu versorgen, um ihn zum Unterschreiben eines Schecks zu veranlassen. Mit Erfolg.
Einordnung
Gewalt durch Unterlassen
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Begriff der Drohung – Ernsthaftigkeit der Drohung
O schuldet T €200. T sagt O, dass ihn die stadtbekannte Schlägertruppe besuchen werde, sollte O seine Schulden nicht bald begleichen. In Wahrheit weiß T nicht, wie er an die Schlägertruppe herankommt. O nimmt die Aussage des T ernst und zahlt am nächsten Tag.

Empfindlichkeit des Übels
T hat ihr Auto verkehrsordnungswidrig abgestellt. Polizist P will wegen dieser Ordnungswidrigkeit eine Anzeige aufnehmen. T sagt, sie werde eine Dienstaufsichtsbeschwerde erheben, sollte P die Anzeige nicht unterlassen. Eingeschüchtert hört P auf, den Vorfall aufzunehmen.