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Rechtsnatur des „verdeckten Mindestpreises“ – eBay
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V erstellt eine Auktion für sein Surfbrett auf eBay. Da V es nicht „verramschen“ möchte, stellt er einen sog. „verdeckten Mindestpreis“ (§ 6 Nr. 2 eBay AGB) von €150 ein. Startpreis ist €20. Als K mit €140 Höchstbietender ist, wird ihm die Meldung angezeigt: „Mindestpreis nicht erreicht“.
Einordnung
Rechtsnatur des „verdeckten Mindestpreises“ – eBay
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Maximalgebot und verdeckter Mindestpreis – eBay
V erstellt eine Auktion für sein Surfbrett auf eBay. Da V es nicht „verramschen“ möchte, stellt er einen verdeckten Mindestpreis von 150 € ein. K möchte bis 160 „automatisch bieten“. Aufgrund der Automatik wird 150 € als erstes und einziges Gebot abgegeben.
Anfechtung bei versehentlichem „Sofort–Kauf“ – eBay
V erstellt ein eBay Inserat für ihren Anhänger. Dabei wählt sie irrtümlich die Option „Sofort-Kaufen“ aus und stellt den Preis auf €1. K klickt auf die Schaltfläche „Sofort-Kaufen“.