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Gewitterfall: Schaffung eines rechtlich missbilligten Risikos (Risikoerhöhung)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M ist seines pubertären Stiefsohnes S (12 Jahre) überdrüssig. Er setzt ihn bei starkem Gewitter in der Sächsischen Schweiz zum Klettern aus. Der Ort ist - wie M weiß - besonders für Blitzschläge bekannt. S wird beim Klettern vom Blitz erschlagen.
Einordnung
Gewitterfall: Schaffung eines rechtlich missbilligten Risikos (Risikoerhöhung)
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