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Annahmeverweigerung des Empfangsboten ohne Einflussnahme des Adressaten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M will eine Wohnung kündigen, die er von V gemietet hat. Die Kündigung muss bis zum 31.3. zugehen. Am Mittag des 31.3. trifft M den V nicht an. M möchte die Kündigung der Ehefrau E des V übergeben. E fühlt sich jedoch überfordert und verweigert die Annahme der Kündigung.
Einordnung
Annahmeverweigerung des Empfangsboten ohne Einflussnahme des Adressaten
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Annahmeverweigerung des Empfangsboten auf Anweisung des Adressaten – arglistige Zugangsvereitelung entgegen Treu und Glauben (§ 242 BGB)
Arbeitgeber G will dem Arbeitnehmer N per Einschreiben kündigen. N hat seine Ehefrau E dazu angehalten, Postsendungen von G nicht anzunehmen. Als Postbote P der E das Kündigungsschreiben übergeben will, verweigert E, wie von N angewiesen, die Annahme.
Bevollmächtigter als Empfangsvertreter (§ 164 Abs. 3 BGB)
Geschäftsherr G möchte für sein Unternehmen eine Fahrradflotte anschaffen. Er stattet seinen Angestellten A mit einer Vollmacht (§ 167 BGB) aus und schickt ihn zu Fahrradverkäufer V, um 30 Räder zu kaufen. V erklärt gegenüber A, das Kaufangebot anzunehmen.