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Haltbarkeitsgarantie / Verantwortungsbereiche
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Opi O erfüllt sich seinen Lebenstraum und kauft bei Autohändler H einen Porsche 911. H gewährt ihm „eine zweijährige Garantie“. Nach 10 Monaten springt der Motor nicht mehr an. Dies ist auf Marderbisse in der Verkabelung des Fahrzeugs zurückzuführen, die während einer Urlaubsreise des O mit dem Porsche eintraten.
Einordnung
Haltbarkeitsgarantie / Verantwortungsbereiche
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Herstellergarantie
Die starke Sportlerin S kauft bei Verkäufer V ein Hantelbankset. S und V vereinbaren eine Maximalbelastung von 150kg, obwohl diese laut Hersteller bei 100kg liegt. Im Paket liegt eine Garantiekarte des Herstellers H bei, wonach dieser bei Mängeln, die innerhalb eines Jahres auftreten, eine kostenlose Neulieferung zusagt. Als S 150kg stemmt, bricht die Hantelstange in zwei Teile.

Verjährungsfristen, Verjährungsbeginn
Studentin S bestellt bei Ikea (I) am 1.3.2018 ein Billy-Regal, das sie am 1.4.2018 dort abholen soll. In der Folge bestreitet S jedoch die Wirksamkeit des Kaufvertrags. Nachdem ein Gericht die Wirksamkeit des Vertrags festgestellt hat, holt S das Regal am 1.5.2020 ab und stellt beim Aufbau fest, dass es komplett verzogen ist. I beruft sich auf Verjährung.