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Gefahrübergang durch Annahmeverzug (§ 446 S. 3 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K bestellt beim Media Markt (M) zur Abholung am Montag um 15 Uhr eine Xbox. Zwar wird die Xbox zu dieser Uhrzeit zur Abholung bereitgestellt, K verpennt jedoch den Termin. Als er am nächsten Tag kommt, wird ihm mitgeteilt, die Xbox sei durch einen Blitzeinschlag zerstört worden. K will eine neue, funktionierende Xbox.
Einordnung
Gefahrübergang durch Annahmeverzug (§ 446 S. 3 BGB)
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Normalfall Versendungskauf § 447
Anwältin A bestellt bei Kaufmann K einen neuen iMac Pro für ihre selbstständige berufliche Tätigkeit. K verpackt den iMac ordnungsgemäß und übergibt ihn an den DHL-Fahrer, der ihn an A ausliefert. Als A den iMac auspackt, sieht sie, dass das Display gesprungen ist. Dies wurde durch einen schuldhaften Auffahrunfall bei der Auslieferung verursacht.

Versendungskauf bei Verbrauchern
Jurastudentin J bestellt auf Amazon (A) das Jurafuchs Kaufrecht-Buch. Der Hermes-Fahrer lässt bei seinen Stopps die Wagentür auf, wodurch der stürmische Regen das Paket und damit auch das Buch völlig durchnässt. Als K es auspackt, ist das Buch wellig und die Tinte verlaufen.