Jurafuchs

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Sicherstellung und Beschlagnahme

einfach
schwer73 % lösen richtig
7. Mai 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Polizist P (Ermittlungsperson, § 152 GVG) sieht nachts D beim Telefonieren. Kurz danach übergibt D K ein Tütchen Koks. Auf Ansprache händigt K P das Koks freiwillig aus, will aber sein Handy nicht abgeben. Nach entsprechender Anordnung nimmt P K das Handy ab. Ein Richter ist nicht erreichbar.

Einordnung

Sicherstellung und Beschlagnahme

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