4,8(15.107 mal geöffnet in Jurafuchs)
§ 306d Abs. 2 StGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T ist auf der Landstraße unterwegs. Er sucht im Radio seinen Lieblingssender, um nach dem stressigen Arbeitstag abschalten zu können. Dabei erkennt er zu spät, dass O mit seinem Auto auf der Straße liegen geblieben ist. Bei dem Autounfall fängt das Auto des O Feuer. Durch die austretenden Gase erleidet O Atembeschwerden.
Einordnung
§ 306d Abs. 2 StGB
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Rechtsnatur
T möchte das Wohnhaus mit vier Mietparteien in Brand setzen und verursacht dazu einen Kurzschluss an seiner Waschmaschine. Unmittelbar nachdem das Gerät Feuer gefangen hat, überkommt ihn jedoch das schlechte Gewissen, so dass er den Brand mit mehreren Litern Wasser löscht.
Erheblicher Schaden
T verschafft sich Zugang zu Os Wohnung. Den mitgebrachten Spiritus schüttet T über den fest mit dem Boden verbundenen Teppich im Wohnzimmer und entzündet ihn. Weil T ein schlechtes Gewissen bekommt, löscht er den Teppich. Weitere Schäden entstehen nicht. Der Bodenbelag wäre ohnehin der nächsten Renovierung zum Opfer gefallen, befand er sich doch schon seit mehreren Jahrzehnten in der Wohnung.