4,8(43.203 mal geöffnet in Jurafuchs)
Nur der Teilnehmer handelt habgierig
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A stiftet den T an, seinen (As) Vater, den O, umzubringen. A möchte frühzeitig erben und sich einen Sportwagen kaufen. T tötet den O, ohne selbst materielle Vorteile zu erstreben.
Einordnung
Nur der Teilnehmer handelt habgierig
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Grundfall § 216 StGB
A bittet den T eindringlich, ihn zu töten. T folgt der Entscheidung des A, die A mit freiem Willen getätigt hat, und erschießt A mit einem gezielten Schuss.

Beiläufiger Wunsch und § 16 Abs. 2 StGB
A ist höchst unzufrieden mit seiner derzeitigen Lebenssituation, was sein Arbeitskollege B weiß. Als A den B auf dem Flur im Büro trifft, sagt er zu B beiläufig: "Ich wünsche mir, ich wäre tot, dann hätte ich einen freien Kopf." B nimmt dieses Verlangen ernst und tötet den A am nächsten Tag.