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Begrenzung der Sorgfaltspflichten durch Vertrauensgrundsatz bei Arbeitsteilung – "Wuppertaler Schwebebahnfall"
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A und B haben den Auftrag, zwei Stahlkrallen von den Gleisen einer Schwebebahn zu beseitigen. Auch zwei weitere Mitarbeiter wurden mit der Aufgabe betraut. A und B verabreden mit den beiden, dass diese die zweite Kralle entfernen, ohne sich zu vergewissern, dass der Auftrag ausgeführt wird. Die Mitarbeiter beseitigen die Krallen nicht, sodass es später zu einem für fünf Fahrgäste tödlichen Unfall kommt.
Einordnung
Begrenzung der Sorgfaltspflichten durch Vertrauensgrundsatz bei Arbeitsteilung – "Wuppertaler Schwebebahnfall"
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