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Fahrlässiges Handeln ist nur dann strafbar, wenn es das Gesetz ausdrücklich mit Strafe bedroht (§ 15 StGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die tollpatschige T schaut sich begeistert Ausstellungsstücke im städtischen Völkerkundemuseum an. Als sie ein großes Wandgemälde von weiter weg betrachten möchte, stößt sie aus Versehen eine ausgestellte Vase um. Diese zerbricht auf dem Boden.
Einordnung
Fahrlässiges Handeln ist nur dann strafbar, wenn es das Gesetz ausdrücklich mit Strafe bedroht (§ 15 StGB)
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