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Infizierung mit Corona § 224 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB

Corona & Recht
einfach
schwer87 % lösen richtig
7. Mai 2026
2 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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T ist SARS-CoV-2 positiv und glaubt an das "Durchseuchen" der Gesellschaft als Heilmittel. T will möglichst viele Leute mit dem Virus anstecken. Dazu packt er O an den Armen und hustet ihm einige Male ins Gesicht. O erkrankt. Symptome zeigt er im gesamten Krankheitsverlauf allerdings nicht.

Einordnung

Infizierung mit Corona § 224 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 StGB

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