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Statthaftigkeit Antrag nach §§ 80, 80a VwGO: Wegfall der aufschiebenden Wirkung kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 VwGO): § 212a BauGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Veganer V hat ein Haus am Rande eines reinen Wohngebiets. Die zuständige Baubehörde erteilt Schlachterin S eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Schlachthauses auf dem angrenzenden Grundstück. V will gegen die Genehmigung vorgehen.
Einordnung
Statthaftigkeit Antrag nach §§ 80, 80a VwGO: Wegfall der aufschiebenden Wirkung kraft Gesetzes (§ 80 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 VwGO): § 212a BauGB
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Statthafte Antragsart - Abgrenzung nach § 123 Abs. 5 VwGO
Gemüsehändlerin G betreibt einen Stand auf dem Wochenmarkt. Behörde B weist die Standplätze jeweils für ein Jahr zu. G erhält ein Schreiben, indem B zum einen die Standgebühr für das vergangene Jahr festsetzt und G zum anderen mitteilt, sie werde keine neue Standzuweisung für das nächste Jahr erhalten.
Antragsbefugnis im Zweipersonenverhältnis (§ 42 Abs. 2 VwGO analog)
Behörde B ordnet an, dass Restaurantbetreiberin G ihr Restaurant schließen muss und erklärt die Maßnahme aufgrund des bestehenden gesundheitlichen Risikos für sofort vollziehbar.