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Haftung für eigenes Verschulden IV - Verantwortungsfähigkeit Betrunkener
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B will seine Wohnung neu streichen. Daraufhin schließt er mit Malermeisterin U einen Werkvertrag. U nimmt die Arbeiten völlig betrunken vor (3,5 Promille) und bemalt das italienisches Ledersofa (Wert: €6.000) gleich mit. Dieses ist dadurch völlig ruiniert.
Einordnung
Haftung für eigenes Verschulden IV - Verantwortungsfähigkeit Betrunkener
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