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Anspruchsgrenze: Unmöglichkeit der Wiederherstellung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Baubehörde B lässt aufgrund einer Abrissverfügung das Häuschen der kleinen Hexe H abreißen. Nach dem Abriss stellt sich heraus, dass die Abrissverfügung nichtig ist. H tobt vor Wut und fragt sich, was sie von B fordern kann.
Einordnung
Anspruchsgrenze: Unmöglichkeit der Wiederherstellung
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Anspruchsgrenze: Rechtliche Unzulässigkeit
Behörde B hat in der leerstehenden Wohnung des Immobilienhais H die geflüchtete G untergebracht. Gegenüber H erging eine befristete Duldungsverfügung. Nach Ablauf der Frist wird G nirgendwo anders untergebracht, weil es keine alternative Unterkunft gibt. H will das nicht hinnehmen.
Rechtsfolge: tatsächliche Wiederherstellung eines vergleichbaren Zustands
Baubehörde B lässt aufgrund einer Abrissverfügung das Häuschen der kleinen Hexe H abreißen. Nach dem Abriss stellt sich heraus, dass die Abrissverfügung nichtig ist. H tobt vor Wut und will ein neues Haus.