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Grundfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Gemeinde G beginnt vor dem Grundstück des N mit einer Großbaustelle zur Erhaltung der Straße. N fühlt sich durch den Lärm belästigt und will, dass die Bauarbeiten beendet werden.
Einordnung
Grundfall
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TB Merkmale
Die Gemeinde G beginnt vor dem Grundstück des N mit einer Großbaustelle zur Erhaltung der Straße. Der Lärm hindert N daran, nachmittags auf seiner Terrasse zu liegen. Weiterhin kann er die Fenster tagsüber nicht öffnen. Die Immissionen der Baustelle übersteigen die Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm nicht.
Problem: Zurechnung Handeln privater Störer
Die Gemeinde G eröffnet neben dem Grundstück der N einen öffentlichen Grillplatz. Der Platz wird fast durchgehend genutzt. Wegen des dauerhaften Qualms kann N ihre Fenster kaum noch öffnen. G hat die Nutzungsordnung, nach der das Grillen nur am Wochenende zwischen 17 und 20 Uhr erlaubt ist, versehentlich nicht auf dem Platz ausgehängt.