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Ablösungsrecht eines Dritten - gesetzlicher Forderungsübergang
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

S nimmt bei G ein Darlehen auf. Zur Absicherung bestellt S an einem ihrer Traktoren ein Pfandrecht. Eigentümerin des Traktors ist E, die aber der Pfandrechtsbestellung zugestimmt hat. Bei Fälligkeit des Darlehens kann S nicht zahlen. E will nun auf S‘ Schuld zahlen.
Einordnung
Ablösungsrecht eines Dritten - gesetzlicher Forderungsübergang
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Ausgleich unter mehreren Verpfändern
G gewährt S ein Darlehen. Um die Darlehensforderung abzusichern, bestellt P der G ein Pfandrecht an Ps Auto. Da G noch weitere Sicherheiten fordert, bestellt zusätzlich noch V der G ein Pfandrecht an ihrer Luxusuhr. Als S nicht zahlen kann, befriedigt sich G aus Ps Auto.
Rückgriff bei Hypothek - Legalzession
S nimmt bei G ein Darlehen auf. Um die Forderung der G gegen S abzusichern, bestellt E eine Hypothek an ihrem Grundstück. Als das Darlehen fällig wird, kann S nicht zahlen. Um die Zwangsvollstreckung in Es Grundstück abzuwenden, bezahlt E die Schuld des S.