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Entstehen des Provisionsanspruchs, § 652 Abs. 1 S. 1 BGB – Erbringung der Maklerleistung 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Unternehmerin A will ein Haus für ihre Weinhandlung bauen. Da die KfW-Bank kurzfristig die Finanzierung gestoppt hat, braucht sie ein Darlehen. Dafür beauftragt sie Maklerin M. M findet ein gutes Angebot bei Bank B, welches M noch für A aushandelt. A und B schließen den Vertrag..
Einordnung
Entstehen des Provisionsanspruchs, § 652 Abs. 1 S. 1 BGB – Erbringung der Maklerleistung 2
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