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Bezahlung fremder Schuld I - Bürgenregress
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M hat von V eine Wohnung gemietet. Vor Abschluss des Mietvertrags hat sich Ms reiche Freundin F für Ms Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis verbürgt. Als M eines Tages die fällige Miete nicht aufbringen kann, zahlt F diese und verlangt wenig später den Betrag von M zurück.
Einordnung
Bezahlung fremder Schuld I - Bürgenregress
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Bezahlung fremder Schuld II - Hypothek
Zur Umsetzung ihrer Geschäftsidee nimmt G bei Bank B ein Darlehen in Höhe von € 50.000 auf. Ihre bekannte M bestellt zur Absicherung des Darlehens eine Hypothek auf ihr Grundstück. Da das Geschäft der G nicht richtig läuft, bezahlt M das Darlehen bei Fälligkeit zurück.
Aufwendung auf fremde Sachen
M hat eine Wohnung von V gemietet. Das Badezimmer der Wohnung ist zwar alt, aber noch voll funktionsfähig. M findet die dort verbauten geblümten Fliesen jedoch schrecklich. M entfernt sie und verlegt neue. Als V das erfährt, ist sie erfreut, da sie die Fliesen ohnehin erneuern wollte. Sie hatte hierzu bereits ein Angebot bei einer Firma eingeholt.