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Abgrenzung Verpflichtungsklage / Leistungsklage bei Klagen auf Bewilligung einer Auskunft / eines Akteneinsichtsgesuchs
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Gemeinde G plant die Errichtung eines Fußballplatzes neben dem Grundstück der M. M stellt einen Antrag auf Einsicht in die Baupläne. Die zuständige Behörde lehnt den Antrag der M unter Verweis auf entgegenstehende Geschäftsgeheimnisse Dritter ab.
Einordnung
Abgrenzung Verpflichtungsklage / Leistungsklage bei Klagen auf Bewilligung einer Auskunft / eines Akteneinsichtsgesuchs
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Abgrenzung Verpflichtungsklage / Leistungsklage bei Klagen auf Erteilung einer Auskunft, Zugang zu Informationen, Gewährung von Akteneinsicht
Die Gemeinde G plant die Errichtung eines Fußballplatzes neben dem Grundstück der M. M stellt einen Antrag auf Einsicht in die Baupläne. Die Behörde bewilligt ihren Antrag. Als M Einsicht nehmen will, verweigert ihre Erzfeindin E die Einsicht. M möchte deshalb Klage erheben.
Grundfall Klagebefugnis bei der Verpflichtungsklage: Keine Adressatentheorie, sondern Vorhandensein eines Anspruchs
Um sich ihr Jurastudium finanzieren zu können, beantragt Lawra (L) eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG bei der zuständigen Behörde (B). B lehnt den Antrag ab. L stehen keine anderen finanziellen Mittel zur Verfügung. Sie will deswegen gegen Bs Entscheidung vorgehen.