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Statthaftigkeit der VK bei Rechtschutz gegen Nebenbestimmungen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
R möchte neben seinem Wohnhaus einen Pferdestall errichten. Er beantragt eine Baugenehmigung für einen Stall mit Flachdach. Die zuständige Behörde genehmigt den Bau eines Stalls unter der Maßgabe, dass ein Satteldach statt des Flachdachs gebaut wird.
Einordnung
Statthaftigkeit der VK bei Rechtschutz gegen Nebenbestimmungen
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Abgrenzung Verwaltungsakt / Realakt: Belehrung, Warnung, Mitteilung der Behörde
Naturfreundin N lässt die Bäume und Sträucher auf ihrem Grundstück gerne wild wachsen. Als ihre Hecke zu sehr auf den Bürgersteig wächst, schickt ihr die Gemeinde G ein Schreiben. Darin weist G darauf hin, dass N als Grundstückseigentümerin gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Sträucher zurückzuschneiden.
Standardfall der isolierten Anfechtungsklage
Sportsfreundin S beantragt eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Fitnessstudios. Die zuständige Behörde erteilt die Genehmigung unter der Maßgabe, dass S zwanzig Stellplätze für Fahrzeuge vor dem Studio baut. S lehnt die Fortbewegung mit dem Auto aus Fitnessgründen ab.