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Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, persönliches Gespräch
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die befreundeten F und K gehen spazieren. Als K erzählt, dass ihr Smartphone kaputtgegangen sei, bietet F ihr sein altes iPhone 8 zum Freundschaftspreis von €200 an.
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, Bitte um Bedenkzeit (Frist)
V fragt K auf der Jahreshauptversammlung des Flugsportvereins Charlottenburg Berlin e.V., ob K sein Segelflugzeug Ventus-2b für 60.000 € kaufen wolle. K bittet V um Bedenkzeit. V willigt ein. Er halte sich bis zum Saisonstart am 06.04. um 10 Uhr an den Antrag gebunden.
Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, persönliches Gespräch, Ablehnung einer Frist
V fragt K auf der Jahreshauptversammlung des Flugsportvereins Charlottenburg Berlin e.V., ob K seinen Ventus-2b für €60.000 kaufen wolle. K bittet V um Bedenkzeit. Er könne sich nicht sofort entscheiden. V lehnt dies ab.