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Bluter-Fall (keine Zurechnung bei abnormer Konstitution des Opfers)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A bewirft B mit einem kleinen Stein. B erleidet dadurch eine kleine Schnittverletzung. Weil B (was A nicht weiß) an der Bluterkrankheit leidet, führt die Schnittwunde bei ihm jedoch zum Tod.
Einordnung
Bluter-Fall (keine Zurechnung bei abnormer Konstitution des Opfers)
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