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Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB) – lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
J ist 15 Jahre alt und hat vor Kurzem seinen Mofa-Führerschein gemacht. T übergibt J ein schriftliches Kaufangebot. Darin bietet er J sein altes Piaggio Ciao (Baujahr 1975) zum Preis von €500 an.
Einordnung
Beschränkte Geschäftsfähigkeit des Empfängers (§ 131 Abs. 2 BGB) – lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft
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Vorübergehende Störung der Geistesfähigkeit (§ 105 Abs. 2 BGB) beim Empfänger
Mieter M hat Freunde zu sich nach Hause eingeladen, um zu grillen und sich anschließend zu betrinken. Vermieter V wirft am Nachmittag durch den Briefschlitz von Ms Haustür die Kündigung. M zerfetzt das Schreiben ungelesen im volltrunkenen Zustand (3,0 Promille).
Adressat verstirbt vor Zugang
Vermieter V schickt Mieter M postalisch eine Kündigungserklärung. Bevor die Kündigung zugeht, verstirbt M. Alleiniger Erbe ist E. E lebt im Ausland.