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Verleiten eines vermeintlich Bösgläubigen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T will seinen Freund F dazu bewegen, zu seinen Gunsten vorsätzlich falsch auszusagen. F ist sich aber der Unwahrheit seiner Bekundungen nicht bewusst und sagt gutgläubig falsch aus.
Einordnung
Verleiten eines vermeintlich Bösgläubigen
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Verdächtigung einer Personengruppe
Reporterin T hat aus Unachtsamkeit die ihr anvertraute Kamera fallen gelassen. Um nicht selbst für den Schaden aufkommen zu müssen, berichtet sie auf der nächsten Polizeiwache, dass sie auf dem Marktplatz von einer Gruppe stadtbekannter Jugendlicher angegriffen worden sei.

Verdächtigung einer fiktiven Person
T wurde bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Um nicht belangt zu werden, gibt sie auf dem ihr per Post zugesandten Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde an, dass O – eine tatsächlich nicht existente Person - den Wagen gefahren hat und fügt eine fiktive Adresse hinzu.