Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB: 3 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 3 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Verleitung zur Falschaussage, § 160 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Verleiten eines vermeintlich Bösgläubigen
T will seinen Freund F dazu bewegen, zu seinen Gunsten vorsätzlich falsch auszusagen. F ist sich aber der Unwahrheit seiner Bekundungen nicht bewusst und sagt gutgläubig falsch aus.
Verleiten eines vermeintlich Gutgläubigen
T ist angeklagt. Er wendet sich an seinen Freund F und "ruft diesem in Erinnerung", dass die beiden doch zur Tatzeit zusammen gewesen wären. T meint, F werde unvorsätzlich diese Angaben machen. Tatsächlich hat F den T durchschaut und sagt vorsätzlich zu seinen Gunsten falsch aus.

Einführungsfall: § 160 StGB
T ist angeklagt. Er wendet sich an seinen Freund F und „ruft diesem in Erinnerung“, dass die beiden zur Tatzeit zusammen gewesen wären. Der gutgläubige F wird daraufhin als Zeuge vor Gericht geladen und sagt zugunsten des T falsch aus.
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