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Einstiegsfall in Anlehnung an den Lederspray-Fall (Kausalität des Beschlusses für den Erfolg)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die fünf Gesellschafter G1–5 der L-GmbH, die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit fassen können (§ 47 Abs. 1 GmbHG), beschließen, trotz bekannter Gesundheitsgefahren das produzierte Lederspray zu vermarkten. Die Käuferin K erleidet nach Anwendung des Sprays Atemwegserkrankungen.
Einordnung
Einstiegsfall in Anlehnung an den Lederspray-Fall (Kausalität des Beschlusses für den Erfolg)
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Lederspray-Variante 1 (Kausalität des zustimmenden Gremienmitglieds bei Mehrheit von nur einer Stimme)
Der Beschluss der fünf Gesellschafter G1-5 der L-GmbH, das Lederspray trotz bekannter Gesundheitsgefahr zu vermarkten, ergeht mit hauchdünner Mehrheit. G1-3 stimmen dafür, G4 und G5 dagegen. Die Käuferin K erleidet nach Anwendung des Sprays Atemwegserkrankungen.
Rettungsfahrt mit tödlichem Ausgang
M und F streiten sich über die Erziehung des kleinen K. Der F wird es zu viel und sie versetzt M einen Messerstich. Auf der Fahrt ins Krankenhaus wird der Rettungswagen vom Lastzug der L gerammt und M hierbei tödlich verletzt. L hat den Rettungswagen übersehen, da sie stark alkoholisiert war.