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Absichtsprovokation
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T provoziert O mit den Worten "Du dreckiger Hurensohn", um ihn verletzen zu können. O geht sofort auf T los und schlägt auf ihn ein. T wehrt sich mit einem Faustschlag.
Einordnung
Absichtsprovokation
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Erkennbar schuldlos Handelnde
Lehrer A hat Aufsicht auf dem Pausenhof. O und fünf weitere 6-Jährige treten ihn und spucken ihn an. Sie ignorieren As Aufforderung, aufzuhören. Auch Wegschubsen, Wegtragen und eine Flucht bleiben erfolglos. A ohrfeigt O heftig. Daraufhin hören alle Kinder mit ihren Angriffen auf.

Konsequenz fehlenden Verteidigungswillens
Zwischen A und B schwelt seit längerem ein Konflikt. Als sich beide über den Weg laufen, entscheidet sich A, auf B loszugehen. Dabei übersieht er, dass B bereits zuvor ein Messer gezogen hat, um auf A einzustechen. Jedoch sieht B davon ab, tatsächlich zuzustechen, weswegen er einen Schlag ins Gesicht durch A erleidet.